Bürgergeld, Rentenerhöhung, 49-Euro-Ticket: Das ändert sich im Jahr 2023
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Eine Frau hält eine Geldbörse mit Banknoten in der Hand. (Symbolbild)
© Quelle: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbi
Berlin. Aus Hartz IV wird das Bürgergeld, die Rente steigt, und ein beliebtes Ticket kehrt (verteuert) zurück. Zahlreiche Änderungen kommen auf die Bürgerinnen und Bürger im neuen Jahr zu.
Der schnelle Überblick:
- Energiepreisbremsen starten
- Bürgergeld startet
- 49-Euro-Ticket kommt (voraussichtlich)
- Kindergeld steigt
- Renten steigen (voraussichtlich)
- Krankenkassenbeiträge steigen
- Wohngeld wird aufgestockt
- Grundfreibetrag wird erhöht
- Energiepreispauschale für Studenten wird ausgezahlt
- E-Auto-Förderung wird gesenkt
- Mieter tragen CO₂-Preis nicht mehr alleine
- Grundsteuererklärungsfrist endet
- Homeoffice-Pauschale steigt
- Elektronische Krankschreibung für Arbeitgeber verpflichtend
- Verdienstgrenze bei Midi-Jobs steigt
- Atomkraftwerke gehen vom Netz
- Tabaksteuer steigt
- Autogas (LPG) wird teurer
- Verbesserte Bedingungen für Photovoltaikanlagenbesitzer
- Lkw-Maut steigt
- Mehrwegpflicht startet
- Lieferkettengesetz tritt in Kraft
- Deutsche Bahn bietet vegane Currywurst an
Strom- und Gaspreisbremsen starten
Viele Gas- und Stromkunden können ab März mit einer Entlastung rechnen: Dann sollen die geplanten Preisbremsen starten. So sollen Gasverbraucher für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Analog sind beim Strom 40 Cent je Kilowattstunde geplant. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.
Bundesregierung einigt sich auf Neuregelung von Fachkräfteeinwanderung
Die Bundesregierung will den Arbeitsmarkt so weit wie noch nie für Arbeitskräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union öffnen.
© Quelle: Reuters
Bürgergeld löst Hartz-IV-System ab
Das Bürgergeld löst im Januar das Hartz-IV-System ab. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro. Wesentliche Teile der Reform treten zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern können. Besser als bisher soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs gelingen.
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„Unterm Strich steht man doch als Depp da“
Am Ende des Jahres ist Schluss. Hartz IV ist Geschichte, das neue Bürgergeld kommt. Für viele Menschen, die auf die neue Sozialleistung angewiesen sind oder aufstocken müssen, ändert sich damit viel. Fünf Geschichten, was die Umstellung für Betroffene bedeutet.
49-Euro-Ticket soll kommen – aber wann genau?
Im öffentlichen Personennahverkehr soll man im neuen Jahr für 49 Euro im Monat deutschlandweit unterwegs sein können. Wann der Nachfolger des 9-Euro-Tickets startet, ist noch unklar. Ursprünglich sollte es Anfang 2023 losgehen. Jetzt sind März oder April im Gespräch.
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Kindergeld steigt
Das Kindergeld soll zum 1. Januar auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind steigen. Die Erhöhung bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.
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Rentenerhöhung wird im Frühjahr verkündet
Rentnerinnen und Rentner können im kommenden Jahr voraussichtlich mit mehr Geld rechnen. In Westdeutschland sollen die Renten im Juli um rund 3,5 Prozent steigen und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent. Die Daten sind vorläufig, Klarheit gibt es im Frühjahr.
Krankenkassenbeiträge steigen um 0,3 Prozent
Für die Versicherten werden die Krankenkassenbeiträge – momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent – um voraussichtlich 0,3 Punkte auf im Schnitt 16,2 Prozent angehoben. Die zusätzlichen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen zum 1. Januar 2023 im Schnitt ebenfalls um 0,3 Punkte auf 1,6 Prozent. Deutschlands größte gesetzliche Krankenkasse, die Techniker-Krankenkasse, will ihren Zusatzbeitrag von derzeit 1,2 Prozent nicht anheben, sondern die absehbaren Defizite aus Rücklagen decken. Auch die Barmer bleibt beim Zusatzbeitrag unter dem Durchschnitt (1,5 Prozent).
Wohngeld wird aufgestockt
Mehr Haushalte sollen ab Januar mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden: Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Das Wohngeld soll außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.
Einkommensteuer: Grundfreibetrag wird erhöht
Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss – steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der im Moment ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro greift, ist im kommenden Jahr ab 62.810 Euro fällig.
Energiepreispauschale für Studierende – 200-Euro-Einmalzahlung
Studierende und Fachschüler sollen eine Pauschale von 200 Euro zur Milderung der gestiegenen Kosten erhalten. Antragsberechtigt sind etwa 2,95 Millionen Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Bund und Länder arbeiten noch an einer zentralen Antragsplattform, ausgezahlt werden soll das Geld voraussichtlich Anfang des Jahres.
Förderung von E-Autos
Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen bekommen ab 2023 keine Förderung durch den Bund mehr. Zudem sinken die Prämien für reine Stromfahrzeuge. Zum 1. September wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.
Klimaabgabe fürs Heizen
Vermieter müssen sich ab Januar in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang müssen Mieter die Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.
Frist für Grundsteuererklärung läuft aus
Haus- und Wohnungsbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar abgeben. Ursprünglich war als Frist Ende Oktober gesetzt. Wegen des schleppenden Eingangs wurde sie verlängert.
Höhere Homeoffice-Pauschale
Künftig können statt 600 bis zu 1000 Euro Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern ohnehin 1200 Euro angerechnet werden. Nur wer mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommt, profitiert.
Elektronische Krankschreibung
Arbeitgeber sind von 2023 an verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Kranke Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, müssen ihrem Arbeitgeber dann keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen, bekommen aber in der Praxis einen Ausdruck für ihre Unterlagen.
Midi-Jobs bekommen höhere Verdienstgrenze
Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2000 Euro statt 1600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Letzte AKW gehen vom Netz
Mitte April gehen die letzten deutschen Atommeiler vom Netz. Die Kraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland hätten im Zuge des Atomausstiegs eigentlich zum Jahreswechsel abgeschaltet werden sollen, die Laufzeit wurde wegen der Energiekrise aber verlängert.
Bundesregierung billigt AKW-Laufzeitverlängerung bis April 2023
Bundeskanzler Olaf Scholz hatte ein Machtwort gesprochen, da Wirtschaftsminister Habeck sich mit Finanzminister Lindner nicht verständigen konnte.
© Quelle: Reuters
Tabaksteuer steigt
Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak steigen. Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig durchschnittlich 18 Cent mehr.
Steuervergünstigung für Autogas
Wer sein Fahrzeug mit Autogas, auch bekannt als LPG, betankt, muss ab 2023 tiefer in die Tasche greifen. Eine Steuervergünstigung läuft aus, und der reguläre Steuersatz von 409 Euro je Tonne greift. Allerdings sind die Steuern laut ADAC günstiger als für Benzin oder Diesel.
Photovoltaikanlagen
Für Besitzer von Solaranlagen gibt es im neuen Jahr Vereinfachungen. So entfällt für einige Anlagen die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu lassen. Einige Regelungen des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 greifen bereits.
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Hauptstadt-Radar
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Lkw-Maut
Die Lastwagen-Maut auf Deutschlands Fernstraßen wird 2023 angehoben. Bei der Berechnung der Sätze werden die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung stärker berücksichtigt.
Mehrwegpflicht
Restaurants, Bistros und Cafés müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten.
Lieferkettengesetz
Ab 2023 gilt für Unternehmen mit mehr als 3000 Angestellten das Lieferkettengesetz, Ziel ist der Schutz der Menschenrechte in internationalen Lieferketten. Es verpflichtet die Firmen, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, bei Verstößen Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten.
Deutsche Bahn bietet vegane Currywurst an
Ab 1. Januar bietet die Deutsche Bahn ihren Fahrgästen eine vegane Variante der Currywurst an. Im Rahmen des sogenannten Veganuary werden in allen IC- und ICE-Zügen drei vegane Gerichte angeboten. Neben der fleischlosen Currywurst stehen auch ein Chili sin Carne und ein veganer Flammkuchen auf dem Menü der Bordrestaurants und -bistros. Beim Veganuary handelt es sich um einen weltweiten Aktionsmonat, der Menschen zu einer veganen Lebensweise motivieren soll.
RND/dpa/pf