„Eingriff in die Religionsfreiheit“

AfD will das Schächten verbieten: Kritik vom Antisemitismusbeauftragten

Felix Klein, der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung.

Felix Klein, der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung.

Berlin. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat die Absicht der AfD kritisiert, das Schächten in Deutschland zu verbieten. „Den Antrag der AfD-Bundestagsfraktion, das rituelle Schächten in Deutschland zu verbieten, ist ein fundamentaler Angriff auf das jüdische Leben in Deutschland“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Wenn Jüdinnen und Juden in ihrer religiösen Praxis eingeschränkt werden sollen, stellt das einen Eingriff in die Religionsfreiheit dar. Das letzte Mal, dass Schächten in Deutschland verboten wurde, war durch die nationalsozialistische Gesetzgebung im April 1933.“

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Dabei seien die jüdischen Speisegesetze, zu denen koscheres Fleisch untrennbar gehöre, nicht nur ein religiöses Gebot, sondern Teil der jüdischen Identität, fügte Klein hinzu. Sie hätten überdies gerade in der Diaspora dazu beigetragen, das Selbstverständnis des Judentums zu sichern. Die schon vorgesehene Anwendung der strengen Schlachtmethoden stelle ohnehin einen angemessenen Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und Tierwohl dar und entspreche den hohen EU-Standards. Der Antisemitismusbeauftragte betonte: „Der AfD-Antrag diskriminiert im Übrigen auch Muslime in Deutschland.“

„Es ist wichtig, dass wir bald ein Gesetz gegen Hass und Hetze im Internet bekommen“: Felix Klein, Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung.

„Judenhass rückt in die Mitte der Gesellschaft“

Felix Klein warnt im Interview vor wachsendem Antisemitismus in Deutschland. Es gebe eine Verrohung der Gesellschaft und die documenta habe gezeigt, dass auch progressive Milieus antisemitisch sein können, so der Antisemitismusbeauftragte des Bundes.

AfD führt Tierschutz als Argument an

Die AfD-Bundestagsfraktion hat einen Antrag ins Parlament eingebracht, der betäubungsloses Schlachten als eine der grausamsten Tötungsarten kritisiert. Die Tiere erlitten dadurch erhebliche Leiden und Schmerzen, heißt es. Und aus Sicht des Tierschutzes sei die ersatzlose Streichung des einschlägigen Paragrafen im Tierschutzgesetz „dringend erforderlich und begründet, um den Tieren durch eine betäubungslose Schlachtung keine größeren Schmerzen oder Leiden zuzufügen“.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes sei der Import von koscherem Fleisch aus anderen EU-Staaten oder Drittländern weiterhin gewährleistet, so die AfD weiter. Es bestehe daher ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Bedeutung des Tierschutzes und der Religionsfreiheit. Die AfD hatte bereits in der Vergangenheit gegen das Schächten mobilgemacht.

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken