Nach Geschäften mit Corona-Masken: Ampel will Abgeordnetenbestechung strenger ahnden
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Weiße Masken liegen übereinander.
© Quelle: Thomas Frey/dpa
Berlin. Die Ampelkoalition will den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung neu regeln und die erforderliche Änderung des Strafgesetzbuches im Frühjahr verabschieden. Dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) liegt der Entwurf des Bundesjustizministeriums für eine entsprechende Gesetzesnovelle vor. Grund sind die Geschäfte mit Corona-Masken, die mehrere Bundestagsabgeordnete unter anderem zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und den Herstellern für hohe Provisionen vermittelten, ohne dafür belangt werden zu können.
Laut dem geänderten Paragraphen 108e des Strafgesetzbuches würde dem Entwurf des Justizministeriums zufolge künftig bestraft, „wer einen ungerechtfertigten Vermögensvorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er zur Wahrnehmung von Interessen neben seinem Mandat eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung gegenüber einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem anderen Mandatsträger vornehme oder unterlasse“.
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Gesetz im Frühjahr
In der Begründung heißt es, Mandatsträger verfügten wegen ihrer Stellung über besondere Verbindungen und privilegierten Zugang zu den ihrer parlamentarischen Kontrolle unterliegenden Ministerien und Behörden. Damit gehe das Risiko einer Kommerzialisierung der entsprechenden Einflussmöglichkeiten zugunsten von Dritten und damit das Risiko einer Verquickung von monetären Interessen mit dem Mandat einher. Im Ernstfall untergrabe dies das Vertrauen in die Demokratie.
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Der CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein und der CSU-Landtagsabgeordnete Alfred Sauter hatten den Kauf von Corona-Schutzmasken durch staatliche Stellen vermittelt und dafür Provisionen der Hersteller von 660.000 und 1,24 Millionen Euro erhalten.
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Zwar sei die Vertretung von Drittinteressen durch Abgeordnete gegen Bezahlung bereits jetzt nach Paragraph 108e strafbar. Laut Rechtsprechung gehöre dazu jedoch nur das Wirken im Parlament, nicht gegenüber Ministerien. Diese Lücke soll nun geschlossen werden. Die Neuregelung soll für Abgeordnete des Bundestages, der Landtage, des Europäischen Parlaments und von parlamentarischen Versammlungen internationaler Organisationen wie etwa der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gelten – aber nicht für Kommunalparlamente. Als „Tathandlung“ sollen „das Fordern, Sich-versprechen-Lassen oder Annehmen eines ungerechtfertigten Vermögensvorteils“ gelten. Zuwendungen, die nicht für bestimmte Mandatshandlungen erfolgen, sondern allgemein der auch finanziellen Unterstützung des Mandatsträgers beziehungsweise seiner Partei dienen, sollen straffrei bleiben.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner, der die geplante Gesetzesnovelle für seine Fraktion betreut, sagte dem RND: „Wir waren schon im letzten Jahr in intensiven Beratungen, weil wir nach den Geschäften mit Corona-Masken bei der Regulierung von Abgeordnetenbestechung Lücken sehen. Wir müssen den Paragraphen 108e des Strafgesetzbuches entsprechend verschärfen. Denn Abgeordnete haben dem Gemeinwohl und nicht dem eigenen Geldbeutel zu dienen.“ Fechner fügte hinzu: „Wir sind bei den Beratungen jetzt auf der Zielgeraden. Ich denke, dass wir im März in das Gesetzgebungsverfahren einsteigen und es im Mai abschließen können.“
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Canan Bayram sagte: „Wir müssen das jetzt dringend machen.“ Am Dienstag solle in der Ampel über den Vorschlag des Bundesjustizministeriums und das weitere Vorgehen beraten werden.
CSU-Abgeordnete straffrei
Normalerweise werden Gesetzentwürfe von den zuständigen Bundesministerien eigenständig erarbeitet und anschließend dem Bundestag zur Beratung zugeleitet. Weil es sich bei der Bestrafung der Abgeordnetenbestechung aber um eine Angelegenheit handelt, die das Parlament unmittelbar betrifft, ging die Initiative diesmal von den Ampelfraktionen, also vom Bundestag, aus. Sie haben das Justizministerium gebeten, einen Vorschlag zu machen.
Unter anderem der damalige CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein und der CSU-Landtagsabgeordnete Alfred Sauter hatten den Kauf von Corona-Schutzmasken durch staatliche Stellen vermittelt und dafür Provisionen der Hersteller von 660.000 und 1,24 Millionen Euro erhalten. Dies war aber nach geltendem Recht nicht strafbar; sie können das Geld behalten.