Änderung des Strafgesetzbuches

Nach Geschäften mit Corona-Masken: Ampel will Abgeordneten­bestechung strenger ahnden

Millionen von

Weiße Masken liegen übereinander.

Berlin. Die Ampel­koalition will den Tatbestand der Abgeordneten­bestechung neu regeln und die erforderliche Änderung des Strafgesetz­buches im Frühjahr verabschieden. Dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND) liegt der Entwurf des Bundes­justiz­ministeriums für eine entsprechende Gesetzes­novelle vor. Grund sind die Geschäfte mit Corona-Masken, die mehrere Bundestags­abgeordnete unter anderem zwischen dem Bundes­gesundheits­ministerium und den Herstellern für hohe Provisionen vermittelten, ohne dafür belangt werden zu können.

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Laut dem geänderten Paragraphen 108e des Strafgesetz­buches würde dem Entwurf des Justiz­ministeriums zufolge künftig bestraft, „wer einen ungerecht­fertigten Vermögens­vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er zur Wahrnehmung von Interessen neben seinem Mandat eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung gegenüber einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem anderen Mandatsträger vornehme oder unterlasse“.

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Gesetz im Frühjahr

In der Begründung heißt es, Mandatsträger verfügten wegen ihrer Stellung über besondere Verbindungen und privilegierten Zugang zu den ihrer parlamentarischen Kontrolle unterliegenden Ministerien und Behörden. Damit gehe das Risiko einer Kommerzialisierung der entsprechenden Einfluss­möglichkeiten zugunsten von Dritten und damit das Risiko einer Verquickung von monetären Interessen mit dem Mandat einher. Im Ernstfall untergrabe dies das Vertrauen in die Demokratie.

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Der CSU-Bundestags­­abgeordnete Georg Nüßlein und der CSU-Landtags­abgeordnete Alfred Sauter hatten den Kauf von Corona-Schutzmasken durch staatliche Stellen vermittelt und dafür Provisionen der Hersteller von 660.000 und 1,24 Millionen Euro erhalten.

Der CSU-Bundestags­­abgeordnete Georg Nüßlein und der CSU-Landtags­abgeordnete Alfred Sauter hatten den Kauf von Corona-Schutzmasken durch staatliche Stellen vermittelt und dafür Provisionen der Hersteller von 660.000 und 1,24 Millionen Euro erhalten.

Zwar sei die Vertretung von Drittinteressen durch Abgeordnete gegen Bezahlung bereits jetzt nach Paragraph 108e strafbar. Laut Rechtsprechung gehöre dazu jedoch nur das Wirken im Parlament, nicht gegenüber Ministerien. Diese Lücke soll nun geschlossen werden. Die Neuregelung soll für Abgeordnete des Bundestages, der Landtage, des Europäischen Parlaments und von parlamentarischen Versammlungen internationaler Organisationen wie etwa der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gelten – aber nicht für Kommunalparlamente. Als „Tathandlung“ sollen „das Fordern, Sich-versprechen-Lassen oder Annehmen eines ungerechtfertigten Vermögens­vorteils“ gelten. Zuwendungen, die nicht für bestimmte Mandats­handlungen erfolgen, sondern allgemein der auch finanziellen Unterstützung des Mandats­trägers beziehungsweise seiner Partei dienen, sollen straffrei bleiben.

Der SPD-Bundestags­abgeordnete Johannes Fechner, der die geplante Gesetzes­novelle für seine Fraktion betreut, sagte dem RND: „Wir waren schon im letzten Jahr in intensiven Beratungen, weil wir nach den Geschäften mit Corona-Masken bei der Regulierung von Abgeordneten­bestechung Lücken sehen. Wir müssen den Paragraphen 108e des Strafgesetz­buches entsprechend verschärfen. Denn Abgeordnete haben dem Gemeinwohl und nicht dem eigenen Geldbeutel zu dienen.“ Fechner fügte hinzu: „Wir sind bei den Beratungen jetzt auf der Zielgeraden. Ich denke, dass wir im März in das Gesetzgebungs­verfahren einsteigen und es im Mai abschließen können.“

Die Grünen-Bundestags­abgeordnete Canan Bayram sagte: „Wir müssen das jetzt dringend machen.“ Am Dienstag solle in der Ampel über den Vorschlag des Bundes­justiz­ministeriums und das weitere Vorgehen beraten werden.

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CSU-Abgeordnete straffrei

Normalerweise werden Gesetzentwürfe von den zuständigen Bundesministerien eigenständig erarbeitet und anschließend dem Bundestag zur Beratung zugeleitet. Weil es sich bei der Bestrafung der Abgeordneten­bestechung aber um eine Angelegenheit handelt, die das Parlament unmittelbar betrifft, ging die Initiative diesmal von den Ampelfraktionen, also vom Bundestag, aus. Sie haben das Justiz­ministerium gebeten, einen Vorschlag zu machen.

Unter anderem der damalige CSU-Bundestags­abgeordnete Georg Nüßlein und der CSU-Landtags­abgeordnete Alfred Sauter hatten den Kauf von Corona-Schutzmasken durch staatliche Stellen vermittelt und dafür Provisionen der Hersteller von 660.000 und 1,24 Millionen Euro erhalten. Dies war aber nach geltendem Recht nicht strafbar; sie können das Geld behalten.

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