Pandemie, Energiekrise, Inflation

Bundesrat lässt Triage-Gesetz passieren - Zustimmung auch für Streckbetrieb der Atommeiler

Abgeordnete der Länder nehmen am Freitag im Bundesrat an Abstimmungen teil.

Abgeordnete der Länder nehmen am Freitag im Bundesrat an Abstimmungen teil.

Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin dem befristeten Weiterbetrieb von drei Atomkraftwerken zugestimmt. Angesichts der Energiekrise und der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine beschloss die Länderkammer, dass die drei Kraftwerke - Isar-2, Neckarwestheim-2 und Emsland in Lingen - bis zum 15. April des kommenden Jahres am Netz bleiben.

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Eigentlich sollten die drei letzten Meiler für den Ausstieg aus der Atomenergie in Deutschland am 31. Dezember dieses Jahres vom Netz gehen. Am Atomausstieg soll sich nichts ändern. Im Gesetz ist festgelegt, dass für den Weiterbetrieb nur die noch vorhandenen Brennstäbe zu nutzen sind. Der Bundestag hat das Gesetz bereits beschlossen.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte im Oktober nach wochenlangem Streit zwischen Grünen und FDP über den Weiterbetrieb der letzten Atomkraftwerke bis Mitte April entschieden. Danach soll kein Atomstrom in Deutschland mehr produziert werden. Die FDP war für einen längeren Betrieb eingetreten, die Grünen wollten am Ausstieg zum Jahresende festhalten. Die Union hatte sich bis zuletzt dafür starkgemacht, dass die Atomkraftwerke noch mindestens bis zum Jahresende 2024 laufen sollten.

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Bundesrat lässt Triage-Gesetz passieren

Bei der Zuteilung knapper Krankenhausbetten in einer Pandemie darf künftig nur die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit ausschlaggebend für die Entscheidung sein. Der Bundesrat ließ am Freitag das sogenannte Triage-Gesetz passieren, das Menschen mit Behinderung vor Benachteiligung schützen soll. Eine Diskriminierung aufgrund von Behinderung, Alter, Geschlecht oder Herkunft wird in dem Gesetz ausdrücklich untersagt.

Der Bundestag hatte das Gesetz, das Behindertenverbände nicht für ausreichend halten, vor zwei Wochen nach langem Ringen verabschiedet. Das Gesetz bekam allerdings auch einzelne Gegenstimmen aus der Koalition von SPD, Grünen und FPD. Die Länderkammer ließ das Gesetz ohne Aussprache passieren.

Mit dem Triage-Gesetz soll eine Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Dies urteilte nach einer Klage von Behinderten und Verbänden Ende vergangenen Jahres, dass Menschen mit Handicap bei der Zuteilung knapper medizinischer Ressourcen nicht benachteiligt werden dürfen.

Das Gesetz sorgt bei Behindertenverbände einerseits und Ärztevertretern andererseits für Kritik. Die Einen fürchten, dass die Regelung nicht ausreicht, um Behinderte vor Nachteilen zu schützen. Sie fürchten, dass das Kriterium der „aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ bei der Auswahlentscheidung im Krankenhaus gerade nicht ausreicht, um schwächere Patientinnen und Patienten zu schützen. Die Anderen fürchten Rechtsunsicherheit und halten die Regelung in Teilen für kaum praktikabel. Sie sieht unter anderem vor, dass in bestimmten Fallkonstellationen bis zu drei Ärzte für die Entscheidung konsultiert werden müssen.

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Bundesrat stimmt Inflationsausgleich bei Einkommensteuer zu

Niedrigere Steuern für 48 Millionen Bürger: Der Bundesrat gab am Freitag auch grünes Licht für einen Inflationsausgleich bei der Einkommensteuer. Das sorgt dafür, dass der Staat im kommenden Jahr nicht auch noch von den hohen Preisen profitiert. Die sogenannte kalte Progression, quasi eine inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung, wird ausgeglichen. Bund, Länder und Gemeinden verzichten damit 2023 auf Steuereinnahmen von 18,6 Milliarden Euro.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte zuletzt betont: Wenn ein Einkommen von eigentlich 43.000 Euro durch die Inflation im kommenden Jahr nur noch eine Kaufkraft von 39.000 Euro habe, dürfe der Staat nicht so viel Steuern erheben, als seien es noch 43.000 Euro Kaufkraft.

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Dafür wird nun an den Stellschrauben des Einkommensteuertarifs gedreht: Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, steigt um 561 Euro auf dann 10 908 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der aktuell ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro greift, ist im kommenden Jahr erst ab 62.827 Euro fällig. Die Grenze für den noch höheren Reichensteuersatz von 45 Prozent tastet die Bundesregierung bewusst nicht an, weil sie in dieser Einkommensklasse keine zusätzliche Entlastung für nötig hält.

Zugleich beschloss der Bundesrat eine erneute Erhöhung des Kindergelds. Die Hilfe für Familien beträgt künftig einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.

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RND/epd und dpa

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