Bürgergeld: Einigung nach wochenlangem Streit
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Bürgergeld ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch eine Brille zu lesen.
© Quelle: Karl-Josef Hildenbrand
Berlin. Es dauerte nicht lange, da gestand der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Andreas Audretsch ein: „Wir haben nicht alles erreicht.“ Denn ein für die Grünen besonders wichtiger Teil der Bürgergeldreform ist in den Verhandlungen mit der Union gestrichen worden: die sechsmonatige Vertrauenszeit. Gleichzeitig betonte die Grünen-Politiker: „Wir machen einen Riesenschritt nach vorne.“
Nach wochenlangem Streit sowie mehreren Verhandlungsrunden einigten sich Ampel und Union Anfang der Woche auf einen Kompromiss bei der Bürgergeldreform. Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) betonte, die Koalition sei „überraschend weit“ auf die Union zugegangen.
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Welche Anpassungen sind geplant?
Wie aus dem Beschlussvorschlag hervorgeht, hat die Ampel einigen Forderungen der Union nachgegeben. Die Union konnte sich allerdings auch nicht in allen Punkten durchsetzen. Das Papier liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor und wurde am Dienstag dem Vermittlungsausschuss zugeleitet. Folgende Anpassungen sind vorgesehen:
- Die sechsmonatige Vertrauenszeit, in der nur eingeschränkte Sanktionen möglich sein sollten, entfällt. Dafür sind vom ersten Tag an nicht nur Sanktionen bei wiederholten Terminversäumnissen von 10 Prozent möglich, sondern auch stufenweise Sanktionen bei Pflichtverletzungen, etwa wenn sich Menschen nicht auf Jobs bewerben.
- Bei den Sanktionen ist eine Staffelung vorgesehen: Die erste Pflichtverletzung soll mit einer Kürzung der Leistungen für einen Monat um 10 Prozent sanktioniert werden. Auf die zweite Pflichtverletzung soll mit 20 Prozent Kürzungen für zwei Monate und auf die dritte Pflichtverletzung mit 30 Prozent Leistungskürzungen für drei Monate reagiert werden. Die Union hatte sich für die komplette Ausschöpfung der Sanktionen von bis zu 30 Prozent starkgemacht.
- Die Karenzzeit wird von 24 Monaten auf zwölf Monate verkürzt. In dieser Zeit soll die Wohnungsgröße weiterhin nicht überprüft werden. Zusätzlich soll eine Härtefallregelung für Wohnungen eingeführt werden.
- Die Grenze des Schonvermögens wird runtergesetzt: Sie soll bei maximal 40.000 Euro und für jede weitere Person im Haushalt bei 15.000 Euro liegen. Zuvor lag die Grenze bei 60.000 Euro und 30.000 Euro.
- Bestehen bleiben sollen unter anderem großzügigere Zuverdienstgrenzen während des Bürgergeldbezugs – etwa für betroffene Jugendliche, die nebenbei jobben, und die Kooperationsvereinbarungen. Für Ersteres hatte die FDP besonders gekämpft, Zweiteres ist der SPD ein Anliegen. Auch, dass der Vermittlungsvorrang nach wie vor fällt, war den Sozialdemokraten wichtig.
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Jobcenter müssen bis Ende des Monats informiert sein
Die Arbeitsmarktreform war in der vergangenen Woche im Bundesrat gescheitert. Die Unionsländer enthielten sich bei der Abstimmung, weil sie Änderungen am Gesetz im Vermittlungsverfahren durchsetzen wollten. Erwartet wird, dass der Vermittlungsausschuss den Vorabkompromiss am Mittwochabend festzurrt: Bis um 24 Uhr muss sich das Gremium über den genauen Gesetzestext einigen, damit am Freitag Bundestag und Bundesrat das Gesetz beschließen können.
Mit einer Einigung steht auch der Regelsatzerhöhung auf 502 Euro nichts mehr im Weg. Die Koalition hatte großen Zeitdruck: Die Jobcenter müssen bis Ende des Monats über die Änderungen informiert werden, damit sie die Erhöhung noch umsetzen können. Anders als die Union wollte die Ampel die Regelsatzerhöhung aber nicht auskoppeln – aus Sorge, dass die Union andere Teile der Reform blockieren würde.
Nordrhein-Westfalen begrüßte den Beschluss, warnte aber vor einer schwierigen Umsetzung. „Das Gesetz ist eine gute Grundlage, Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit zu bringen“, sagte Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Ich fürchte, dass die Angestellten in den Jobcentern nicht genug Ressourcen haben werden, den Geist des Gesetzes auch umzusetzen. Die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen braucht Zeit.“
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Tafeln können Armut nicht mehr auffangen: „Das kann einem doch nicht egal sein“
Energiekrise, Inflation und Corona lassen die Armut in Deutschland wachsen. An den Tafeln ist das bereits zu spüren. Die Wartelisten sind lang, in Hannover wurde gar ein Aufnahmestopp verhängt. Dort steht man vor vielfältigen Problemen: Weniger Lebensmittel und weniger Personal treffen auf mehr Kosten und mehr Bedürftige.
Die Jobcenter hätten mit der Betreuung der Geflüchteten aus der Ukraine zusätzliche Herausforderungen. „Auch ein Teil des bürokratischen Aufwands für das neue Wohngeld landet bei den Jobcentern. Die Jobcenter sind inzwischen mehr Auszahlungsstelle als Jobvermittler“, kritisierte der Christdemokrat. „Das steht der Aufgabe einer erfolgreichen Vermittlung von Langzeitarbeitslosen im Weg.“
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) forderte den Vermittlungsausschuss auf, im Zuge der Reform noch ein weiteres Problem zu lösen. So deckten die aus Bundesmitteln zu zahlenden Beiträge für pflichtversicherte Hartz-IV-Empfänger die Gesundheitskosten nur zu einem Bruchteil, mahnte Holetschek. „Der Bund hat die Gesundheitskosten für Bezieher von Arbeitslosengeld II auf die Solidargemeinschaft der Versicherten und Arbeitgeber abgewälzt, obwohl – und das weiß jeder – Grundsicherung aus Steuermitteln finanziert werden muss. Das darf beim Bürgergeld keinesfalls fortgesetzt werden.“
Zustimmung vom Mittelstand, Kritik von der Linken
Die Kommunen zeigten sich zuversichtlich, dass sich mit dem Bürgergeld die Arbeitsmarktintegration erleichtert. „Das Bürgergeld verbessert die Instrumente, um arbeitslose Menschen zu qualifizieren und weiterzubilden“, sagte der Präsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Münster, Markus Lewe (CDU), dem RND. „Das Gesetz verankert stärker als bisher die Teilhabe am Arbeitsmarkt. Dadurch können Menschen die Chance bekommen, längerfristig im sozialen Arbeitsmarkt beschäftigt zu werden, wenn ihnen das auf anderen Arbeitsplätzen kaum gelingt.“ Das Gesetz müsste nun schnell kommen, „damit sich die Jobcenter und Städte vorbereiten können“, mahnte er.
Ampel und Union einigen sich auf Kompromiss beim Bürgergeld
Einigung im wochenlangen Streit: Die Ampelkoalition und die Union verständigten sich am Dienstag auf Rahmenbedingungen zum Bürgergeld.
© Quelle: dpa
Zustimmung zum Beschlussvorschlag kam auch vom Mittelstand. „Der Bürgergeldkompromiss ist ein Sieg der Vernunft. Zugleich ist er eine Absage an die schleichende Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens. Nicht anders ist das Festhalten am bewährten Prinzip Fördern und Fordern zu verstehen“, so der Vorsitzende des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft, Markus Jerger. „Der Bezug staatlicher Leistungen ist richtigerweise auch weiter an die Erbringung individueller Gegenleistungen gebunden.“
Scharfe Kritik übte hingegen die Berliner Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke). „In den Verhandlungen um das Bürgergeld zeigen Friedrich Merz und die Union mal wieder ihr kaltes Herz. Mit dieser Merz-Truppe kann man einfach keine gute Sozialpolitik machen“, warf sie der Union vor und bemängelte den Kompromiss bei den Sanktionen. „Ganz im Geiste von Hartz IV gilt: Wer erwerbslos ist, dem drohen vom ersten Tag Sanktionen. Statt sich auf Arbeitssuche oder Weiterbildung konzentrieren zu können, ist schon nach einem Jahr die Wohnung in Gefahr“, warnte Kipping mit Blick auf die verkürzte Karenzzeit.