Französischer Verfassungsrat lehnt Referendum über Rentenreform ab
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Proteste gegen die Rentenreform in Toulouse am 1. Mai.
© Quelle: IMAGO/NurPhoto
Paris. Der französische Verfassungsrat hat einen weiteren Versuch der Opposition abgewiesen, die Rentenreform von Präsident Emmanuel Macron doch noch zu stoppen. Der Antrag entspreche nicht den Anforderungen, entschied der Verfassungsrat am Mittwoch. Selbst bei einem Erfolg der Antragsteller wäre die Reform vorerst in Kraft geblieben. Sie erhöht das Renteneintrittsalter von 62 auf 64 Jahre und hat in den vergangenen Monaten Hunderttausende zu Protesten auf die Straßen getrieben.
Oppositionelle Abgeordnete hatten gefordert, das Renteneintrittsalter wieder auf 62 Jahre zu senken, entweder durch eine Volksabstimmung oder ein neues Gesetz. Dies wäre allerdings ein langwieriges Verfahren geworden.
Mögliches Referendum
Der Verfassungsrat musste prüfen, ob der Antrag die rechtlichen Anforderungen an ein mögliches Referendum erfüllt. Im April hatte er bereits einen ähnlichen Vorschlag zurückgewiesen. Die Verfasser änderten ihn daraufhin. Doch auch der neue Antrag scheiterte jetzt.
Der von den Reformgegnern eingeschlagene Weg, eine Volksabstimmung zu erreichen, war 2015 eingeführt worden, hatte aber noch nie Erfolg. Wäre ihr Antrag durchgekommen, hätten die Initiatoren neun Monate Zeit gehabt, um mindestens 4,8 Millionen Unterschriften zu sammeln, was 10 Prozent der Wahlberechtigten entspricht.
Volksabstimmung in sechs Monaten?
Danach hätte die Regierung entscheiden können, ob sie den Vorschlag der Opposition im Parlament zur Debatte und zur Abstimmung stellt oder ihn nach sechs Monaten zum Thema einer Volksabstimmung macht.
Die wichtigsten Gewerkschaften des Landes hatten bereits am Dienstag zu landesweiten Demonstrationen und Streiks für den 6. Juni aufgerufen. Am 8. Juni soll die Nationalversammlung einen Gesetzesantrag zur Rücknahme der Reform prüfen.
RND/AP