Lauterbachs Reform der Patientenberatung laut Gutachten verfassungswidrig
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Gesundheitsminister Karl Lauterbach.
© Quelle: IMAGO/Political-Moments
Berlin. Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Reform der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) ist nach einem Rechtsgutachten verfassungswidrig. In dem Gutachten der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn im Auftrag der privaten Krankenversicherung (PKV) heißt es, die Patientenberatung, die künftig in Form einer unabhängigen Stiftung organisiert werden soll, sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie müsse daher mit Steuergeldern finanziert werden und nicht aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Kassen und privaten Krankenversicherer.
„Die Aufgabe der UPD ist ein auf die Gesundheitsversorgung bezogener Verbraucherschutz“, wird in dem Gutachten des Sozialrechtlers Gregor Thüsing argumentiert. Das sei keine Leistung von Kassen und Versicherern, zumal diese auf Inhalt und Umfang der Stiftungstätigkeit keinen Einfluss nehmen dürften, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten. Das Gutachten liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor.
Lauterbach plant, die UPD in eine Stiftung zu überführen
Lauterbach plant, die vor rund 20 Jahren gegründete UPD, die Versicherte kostenlos berät, in eine Stiftung bürgerlichen Rechts zu überführen, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten. Daran hatte es Zweifel gegeben, seitdem die UPD vom Pharmaunternehmen Sanvartis betrieben wird. Die Stiftung soll nach den Plänen des Ministers jährlich 15 Millionen Euro bekommen, davon rund 14 Millionen von der gesetzlichen und rund eine Million Euro von der privaten Krankenversicherung. Beide Versicherungszweige wären reine Geldgeber und hätten praktisch keine Mitspracherechte. Auch die gesetzliche Krankenversicherung hält die Finanzierung aus Beitragsmitteln für verfassungswidrig und will dagegen klagen.
Die PKV versicherte zugleich, auf freiwilliger Basis auch die reformierte UPD unterstützen zu wollen. PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther sagte dem RND, die PKV sei zu einer freiwilligen Mitfinanzierung entsprechend ihrem Versichertenanteil bereit. „Wenn der Gesetzgeber auf die Zwangsfinanzierung verzichtet, könnte die Unabhängige Patientenberatung ihre Arbeit beginnen, ohne mit den rechtlichen und prozessualen Risiken einer verfassungswidrigen Finanzbasis belastet zu sein“, sagte Reuther.