Martin Eifert am Bundesverfassungsgericht

Der neue Klimarichter

Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht: Prof. Martin Eifert kommt neu hinzu.

Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht: Prof. Martin Eifert kommt neu hinzu.

Berlin. An diesem Montag hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Berliner Rechtsprofessor Martin Eifert zum neuen Verfassungs­richter ernannt. Die Personalie ist von besonderem Interesse, denn Eifert wird künftig in Karlsruhe die Urteile zum Klimaschutz vorbereiten.

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Eiferts Wahl erfolgte im Bundestag bereits Mitte Dezember. Vorgeschlagen wurde der parteilose Jurist von den Grünen, die in jedem der beiden achtköpfigen Senate ein Vorschlagsrecht haben. CDU/CSU und SPD haben jeweils drei Vorschlagsrechte, die FDP eines. Schon vor zweieinhalb Jahren war Eifert als neuer Verfassungs­richter im Gespräch, damals aber als Kandidat der SPD. Eifert galt zwar als fachlich stärkster Vorschlag, letztlich setzte dann aber der Brandenburger SPD-Ministerpräsident Dietmar Woidke die bis dahin unbekannte Rechtsprofessorin Ines Härtel durch – als erste Verfassungs­richterin mit ostdeutscher Sozialisation.

Erwartungen an Karlsruhe zum Thema Klima haben sich abgekühlt

Eifert blieb aber in der Diskussion. Ende 2022 nutzten die Grünen die Chance, nun ihrerseits den renommierten Rechtsprofessor vorzuschlagen. Sie konnten sich damit in Juristenkreisen Respekt und Anerkennung verschaffen. Was die Grünen noch nicht wissen konnten: Eine Woche nach Eiferts Wahl änderte der Erste Senat die Geschäfts­verteilung und verschob das öffentliche Umweltrecht vom Dezernat der ebenfalls ausscheidenden Richterin Gabriele Britz ins Dezernat des kommenden Richters Martin Eifert. Damit ist Eifert nun auch federführender Richter für den verfassungsrechtlichen Klimaschutz.

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Insgesamt ist Eifert in Karlsruhe für 16 Themen zuständig, vom Arbeitsrecht über die Wissenschafts­freiheit bis zum Umweltrecht. Am spannendsten ist aber der Klimaschutz. Im Frühjahr 2021 hatte das Bundes­verfassungs­gericht ja überraschend klimapolitische Verfassungs­beschwerden zugelassen und den Klimaschutz als Staatsziel proklamiert. Weitere Klagen lehnte Karlsruhe dann aber ab, sodass sich die Erwartungen an eine aktive klimapolitische Rolle der Verfassungs­richter wieder etwas gesenkt haben. Dennoch werden die nächsten Jahre entscheidend sein. Die Politik ist wohl nicht in der Lage, die selbstgesteckten Klimaziele einzuhalten. Die Erderwärmung nähert sich möglichen Kipppunkten. Kann und wird sich das Bundes­verfassungs­gericht hier mit gelegentlichen Impulsen begnügen?

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Eifert ist engagierter Vater

Eifert hat zwar keinen grünen Stallgeruch, ist aber schon seit seiner Jugend sensibel für ökologische Fragen. Aufgewachsen in Oberursel bei Frankfurt war der junge Eifert in der evangelischen Jugend aktiv, verkaufte fair gehandelte Dritte-Welt-Produkte. Mit einer Umwelt­initiative setzte er sich für mehr Altpapier­container ein und erhielt dafür den Umweltpreis von Oberursel. Studiert hat Eifert in Hamburg. Dort hat er auch promoviert und sich habilitiert. Als Professor lehrte er seit 2012 an der Berliner Humboldt-Universität. Ein großes Thema war für ihn die Modernisierung des öffentlichen Sektors. Der Staat müsse nicht alles selbst machen, sondern nur „gewährleisten“, dass die Grund­versorgung mit öffentlichen Gütern wie Energie, Bahnverkehr oder Tele­kommunikation funktioniert.

Der 57‑jährige Martin Eifert ist verheiratet und hat zwei Kinder, heute 15 und 18 Jahre alt. Seine Frau ist auch Juristin und war immer berufstätig. Das Paar hat sich die Kinder­betreuung daher hälftig aufgeteilt. Beide haben also zum Beispiel gleich viele Nachmittage pro Woche mit den Kindern verbracht. 2009 hat Eifert sogar einen Ruf an die Uni Freiburg abgelehnt, weil seine Frau, die damals bei der Bundes­netz­agentur in Bonn arbeitete, im Breisgau keine adäquate Stelle gefunden hatte. Nun wird Martin Eifert dennoch Richter am Bundes­verfassungs­gericht. Gute Männer machen also auch dann Karriere, wenn sie sich adäquat an der Kinder­betreuung beteiligen.

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Eifert ersetzt am Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts die ebenfalls Berliner Rechts­professorin Susanne Baer. Diese war die erste offen homosexuelle Verfassungsrichterin.

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