Energie

Landkreise: Maximal vier Prozent Fläche für Windkraft nutzen

Windkraftanlagen drehen sich hinter einem blühenden Rapsfeld in einem Windpark.

Windkraftanlagen drehen sich hinter einem blühenden Rapsfeld in einem Windpark.

Hannover (dpa/lni). Niedersachsens Umweltministerium und der Landkreistag (NLT) haben sich auf eine Obergrenze für die Flächenvorgaben für Windkraftanlagen geeinigt. Wie beide Seiten am Dienstag mitteilten, sollen die Landkreise künftig höchstens vier Prozent ihrer Fläche für diesen Zweck ausweisen müssen. Die geplante Vorgabe wird damit für fünf Landkreise gesenkt. Ursprünglich sollte der Landkreis Lüneburg 4,72 Prozent ausweisen, Rotenburg/Wümme 4,89 Prozent, Uelzen 4,79 Prozent, Gifhorn 4,68 Prozent und Helmstedt 4,06 Prozent. Im Gegenzug müssten die übrigen Landkreise und kreisfreien Städte dafür etwas mehr Fläche zur Verfügung stellen, hieß es.

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«Die angedachte Umverteilung entlastet insbesondere einige Landkreise im Nordosten des Landes. Sie stellt ein großes Maß an kommunaler Solidarität untereinander dar», sagte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer. Energieminister Christian Meyer (Grüne) erklärte, er freue sich über den «gemeinsamen Willen, möglichst schnell viele Flächen und Genehmigungen für den Ausbau der Windenergie voranzubringen».

Landesweit will die Regierung aus SPD und Grünen bis 2026 insgesamt 2,2 Prozent der Fläche für die Windkraft nutzen. Um das zu erreichen, hatte Energieminister Meyer im Februar eine Liste mit den geplanten Werten auf Kreisebene vorgestellt. Eine Reihe von Ausschlussfaktoren wie Wohngebiete, Verkehr, Infrastruktur, Naturschutz, Militär und Wasser wurde dabei berücksichtigt. Diese Liste wird nun angepasst.

Genaue Vorgaben, wo die Windräder hin sollen, macht das Land indes nicht - das müssen die Regionalplaner entscheiden. Das Ziel des Ministers ist der Bau von landesweit einem neuen Windrad pro Tag.

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Der Gesetzentwurf für ein Windenergie-an-Land-Gesetz, das die Flächenziele festschreiben würde, soll Meyer zufolge noch im Mai vom Kabinett behandelt werden. Anschließend sollen die Landkreise formal angehört werden, bevor der Landtag über das Gesetz entscheidet.

© dpa-infocom, dpa:230502-99-531170/3

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