Viele Deutsche denken schlecht über alte Menschen
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Ein Paar auf einer Parkbank. Vor allem ältere Menschen stoßen in Dresden auf verschiedene Hürden.
© Quelle: Sebastian Kahnert/dpa
Berlin. In Deutschland sind negative Meinungen über alte Menschen weit verbreitet. Das ergibt sich aus einer repräsentativen Studie, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegeben hat und die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Sie trägt den Titel „Altersbilder und Antidiskriminierung in Deutschland“.
Der Studie zufolge finden 53 Prozent der Befragten, ältere Menschen trügen nicht entscheidend zum gesellschaftlichen Fortschritt bei. 51 Prozent würden einer Regelung zustimmen, „dass Menschen nur bis zu einem bestimmten Alter, wie etwa bis 70 Jahre, politische Ämter haben dürfen“. 40 Prozent sagen, dass junge Menschen von alten Menschen bei der Bewältigung des Klimawandels im Stich gelassen würden; unter den jüngsten Befragten vertraten 63 Prozent diese Ansicht. Zugleich überschätzten 74 Prozent den Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung zum Teil erheblich. Vielfach wurde dieser Anteil mit 30 Prozent angegeben; tatsächlich beträgt er 18 Prozent.
Ataman fordert Änderung des Grundgesetzes
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Ferda Ataman, beklagte die Ergebnisse und forderte eine Änderung des Grundgesetzes, um Altersdiskriminierung vorzubeugen. „Die Zahlen sind drastisch und zeigen, dass Klischees und stereotype Vorstellungen über ältere Menschen fest verwurzelt sind“, sagte sie dem RND. „Sie zeigen außerdem, dass es zwischen den Generationen entlang wichtiger Themen wie politischer Beteiligung und Klimaschutz potenzielle Spannungen gibt.“ Pauschale Aussagen über Ältere wie etwa die, sie seien „zu wenig leistungsfähig“, „nicht anpassungsfähig“ oder „nicht fit genug“, bedrohten das Zusammenleben der Generationen.
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Zwar seien Diskriminierungen wegen des Lebensalters im Arbeitsleben sowie bei Alltagsgeschäften grundsätzlich verboten, sagte Ataman weiter, fügte aber hinzu: „Um ein politisches Zeichen gegen Altersdiskriminierung zu setzen, muss der Begriff ‚Lebensalter‘ endlich in Artikel drei des Grundgesetzes aufgenommen werden: Diskriminierung aufgrund des Alters ist inakzeptabel.“ In Artikel drei heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Das Merkmal Alter fehlt bislang.
Grundlage der Studie ist eine bevölkerungsrepräsentative telefonische Befragung von 2000 Personen ab 16 Jahren im Januar 2022.