Und wieder segnet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Urteil des Lüneburger Landgerichts ab. Ein Mittelsmann zweier Drogenschmuggler-Banden war für seine Beihilfe mittels verschlüsseltem Handy zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
Und wieder segnet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Urteil des Lüneburger Landgerichts ab. Ein Mittelsmann zweier Drogenschmuggler-Banden war für seine Beihilfe mittels verschlüsseltem Handy zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
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