Das Amtsgericht Lüneburg verurteilt einen 22-jährigen Studenten wegen der Farb-Attacken auf den Libeskind-Bau. Doch der sieht die Tat als angemessen zur Gefahrenabwehr an, während die Universität auf Schadenersatz drängt.
Das Amtsgericht Lüneburg verurteilt einen 22-jährigen Studenten wegen der Farb-Attacken auf den Libeskind-Bau. Doch der sieht die Tat als angemessen zur Gefahrenabwehr an, während die Universität auf Schadenersatz drängt.
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