Saisonarbeiter seien zu Unrecht als Geringverdiener abgerechnet worden, argwöhnte die Rentenversicherung. Sie fordert von Obstbauern der Region die Nachzahlung von Rentenbeiträgen in Höhe von jeweils Zehntausenden Euro. Bauern sollten ausforschen, ob die Erntehelfer "berufsmäßig" dauerhaft auf die Felder gingen. Stopp, entschied das Sozialgericht, das sei nicht Aufgabe des Landwirts.