10-Euro-Gutschein ab 30 Minuten Verspätung? Ministerium unterstützt Verbraucherschutzvorstoß
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Zugverspätungen gehören für viele Bahnreisende zum Alltag (Archivbild).
© Quelle: Fabian Sommer/dpa
Berlin. Nach Willen der Verbraucherzentrale sollen Bahnreisende in Zukunft schon ab Verspätungen ab 30 Minuten eine Entschädigung von der Bahn erhalten – beispielsweise in Form eines Reisegutscheins über 10 Euro. „Dies setzt einen starken Anreiz für die Bahnunternehmen, pünktlicher zu sein, und trägt erheblich zur Kundenzufriedenheit bei“, heißt es in einer Pressemitteilung. Unterstützt werden die Verbraucherschützer dabei vom Bundesministerium für Verbraucherschutz.
Dies hat eine Ministeriumssprecherin gegenüber der „Bild“ bestätigt. „Geldgutscheine auch bei Verspätungen unter einer Stunde können ein starkes Signal für die Kundenfreundlichkeit der Bahn sein“, hieß es. Ein zuverlässiger Zugverkehr sei für eine verbrauchergerechte und nachhaltige Mobilitätswende unabdingbar, sagte die Sprecherin weiter. „Dazu bedarf es insbesondere starker Fahrgastrechte im Falle von Verspätungen und Ausfällen.“
Schlechte Pünktlichkeitsstatistik
Bereits am Mittwoch hatte Ramona Pop, Chefin der Verbraucherzentrale, gefordert, dass die Bahn schon ab 30 Minuten Verspätung zahlt. Im Jahr 2022 hatte jeder dritte Zug in Deutschland Verspätung – im Schnitt kamen nur 66,02 Prozent der Fernzüge pünktlich ans Ziel. Pop führte aus, dass sich die Pünktlichkeitsstatistik der Bahn in den vergangenen Jahren verschlechtert habe. „Wenn sich jetzt Verspätungen häufen, dann sollte die Bahn bereits ab 30 Minuten Verspätung eine Entschädigung zahlen, nicht erst ab einer Stunde. Das wäre auch ein Anreiz, dass die Bahn pünktlicher wird.“
Aktuell haben Bahnreisende ein Recht auf eine Entschädigung, wenn ihr Zug eine Stunde Verspätung hat. Dann können sie 25 Prozent des Ticketpreises zurückerhalten. Ab zwei Stunden Verspätung können 50 Prozent des Geldes zurückgeholt werden.
RND/ag