Unpünktlichkeit bei Deutscher Bahn

10-Euro-Gutschein ab 30 Minuten Verspätung? Ministerium unterstützt Verbraucherschutzvorstoß

Zugverspätungen gehören für viele Bahnreisende zum Alltag (Archivbild).

Zugverspätungen gehören für viele Bahnreisende zum Alltag (Archivbild).

Berlin. Nach Willen der Verbraucherzentrale sollen Bahnreisende in Zukunft schon ab Verspätungen ab 30 Minuten eine Entschädigung von der Bahn erhalten – beispielsweise in Form eines Reisegutscheins über 10 Euro. „Dies setzt einen starken Anreiz für die Bahnunternehmen, pünktlicher zu sein, und trägt erheblich zur Kundenzufriedenheit bei“, heißt es in einer Pressemitteilung. Unterstützt werden die Verbraucherschützer dabei vom Bundesministerium für Verbraucherschutz.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Dies hat eine Ministeriumssprecherin gegenüber der „Bild“ bestätigt. „Geldgutscheine auch bei Verspätungen unter einer Stunde können ein starkes Signal für die Kundenfreundlichkeit der Bahn sein“, hieß es. Ein zuverlässiger Zugverkehr sei für eine verbrauchergerechte und nachhaltige Mobilitätswende unabdingbar, sagte die Sprecherin weiter. „Dazu bedarf es insbesondere starker Fahrgastrechte im Falle von Verspätungen und Ausfällen.“

Schlechte Pünktlichkeitsstatistik

Bereits am Mittwoch hatte Ramona Pop, Chefin der Verbraucherzentrale, gefordert, dass die Bahn schon ab 30 Minuten Verspätung zahlt. Im Jahr 2022 hatte jeder dritte Zug in Deutschland Verspätung – im Schnitt kamen nur 66,02 Prozent der Fernzüge pünktlich ans Ziel. Pop führte aus, dass sich die Pünktlichkeitsstatistik der Bahn in den vergangenen Jahren verschlechtert habe. „Wenn sich jetzt Verspätungen häufen, dann sollte die Bahn bereits ab 30 Minuten Verspätung eine Entschädigung zahlen, nicht erst ab einer Stunde. Das wäre auch ein Anreiz, dass die Bahn pünktlicher wird.“

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Aktuell haben Bahnreisende ein Recht auf eine Entschädigung, wenn ihr Zug eine Stunde Verspätung hat. Dann können sie 25 Prozent des Ticketpreises zurückerhalten. Ab zwei Stunden Verspätung können 50 Prozent des Geldes zurückgeholt werden.

RND/ag

Mehr aus Wirtschaft

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken