50-Stunden-Warnstreik abgewendet: Deutsche Bahn und EVG einigen sich
Mit Last-Minute-Verhandlungen konnte die Bahn den Warnstreik nicht verhindern, daher versuchte sie es auf juristischem Weg - mit Erfolg.
© Quelle: dpa
Berlin. Der 50-Stunden-Warnstreik bei der Deutschen Bahn wurde abgewendet. Das teilt das Verkehrsunternehmen in einer Pressemitteilung am Samstagnachmittag mit. Das Verkehrsunternehmen und die Gewerkschaft EVG haben sich demnach auf einen Vergleich geeinigt. „Vor diesem Hintergrund haben wir den Streik bei der DB AG vorerst ausgesetzt“, teilte die EVG mit.
Die Deutsche Bahn hatte am Samstagmorgen mitgeteilt, einen Eilantrag zu Stopp des Streiks beim Arbeitsgericht in Frankfurt am Main eingereicht zu haben. Seit 12 Uhr wurde verhandelt - mit Erfolg. „Der Gang der Deutschen Bahn vors Arbeitsgericht hat sich für alle gelohnt“, wird DB-Personalvorstand Martin Seiler in der Mitteilung des Unternehmens zitiert. „Im Interesse der Eisenbahnverkehrsunternehmen, deren Kundinnen und Kunden sowie der Industrie haben wir alles getan, um diesen Streik noch abzuwenden, mit Erfolg. Zu einem solchen Kompromiss gehören selbstverständlich immer beide Seiten.“
Teil des Vergleichs sei demnach, dass die Parteien sich darauf verständigt hätten, zügig und konstruktiv zu verhandeln, mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses. Auch das Thema Mindestlohn sei Bestandteil des Vergleichs und von beiden Parteien als Lösung anerkannt. Die EVG betonte, dass die Mindestlohn-Thematik die Voraussetzung für alle weiteren Verhandlungsthemen darstelle.
Auch die EVG spricht von einem Erfolg: „Schon die Androhung des Warnstreiks hatte Erfolg“, wird EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch in einer Mitteilung zitiert. Die EVG fordere demnach den Arbeitgeber auf, „umgehend in Verhandlungen mit uns zum Thema Mindestlohn einzutreten“. Das sei die Voraussetzung für alle weiteren Verhandlungsthemen. Dabei spricht Loroch auch eine Drohung aus: „Sollte der Arbeitgeber wortbrüchig werden, werden wir erneut zu einem Streik aufrufen. Dass dies möglich und zulässig ist, ist heute vor Gericht noch mal deutlich geworden.“
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Einschränkungen im Bahnverkehr trotz Vergleich
Trotz des Vergleichs werde es in den nächsten Tagen Einschränkungen im Zugangebot im Fern- und Nahverkehr geben, teilt die Deutsche Bahn aber weiter mit. Der Grund: Es müssten 50.000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne neu geplant werden. Zudem müssten die Fahrplandaten in die Auskunftssysteme eingepflegt werden. „Über das genaue Fahrplanangebot wird die DB ab Sonntagmittag informieren“, heißt es.
Streikaufruf gilt weiter für einige Bahn-Unternehmen
Die EVG betonte zudem, dass der Streikaufruf für einige Bahn-Unternehmen weiterhin gelte. Lediglich der Arbeitskampf bei der Deutschen Bahn wurde demnach abgesagt.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) wollte eigentlich ab Sonntagabend, 22 Uhr, mit dem dritten Warnstreik bei der Bahn im laufenden Jahr erneut den Verkehr auf der Schiene lahmlegen. Das wurde nun abgewendet. Die Deutsche Bahn hatte nach der Streikankündigung alle Fahrten abgesagt.
Die EVG und 50 Bahn-Unternehmen streiten seit Ende Februar über neue Tarifverträge. Die Deutsche Bahn bezeichnete den angekündigten Warnstreik am Samstagmorgen als „unverhältnismäßig“, er schädige Kundinnen und Kunden sowie unbeteiligte Dritte.
RND/dpa/hsc