Tarifkonflikt zwischen Bahn und EVG: Bitte keine Tricksereien mehr
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Kommt es wieder zu einem Streik?
© Quelle: IMAGO/NurPhoto
Frankfurt am Main. Nach viel Gezänk kommen sich die Eisenbahnergewerkschaft EVG und das Management der Deutschen Bahn (DB) näher. Endlich. Eine Einigung in dem Tarifkonflikt wird sichtbar. Dennoch stehen alle Zeichen auf Streik. Muss das wirklich noch sein?
DB-Chef Martin Seiler hat angeboten, den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro rückwirkend zum 1. März in den Entgelttabellen zu verankern. Das hat die EVG zur Voraussetzung für weitere Verhandlungen gemacht. Mit gutem Recht. Schließlich geht es um eine Selbstverständlichkeit: einen vom Staat bestimmten Mindestlohn, der natürlich auch in einem Staatskonzern gelten muss. Bislang wurde dieser Missstand durch eine Krücke kaschiert, nämlich durch Zulagen.
So wird ein weiterer Warnstreik provoziert
Doch das Angebot der DB-Verhandlungskommission ist ein halbwegs vergiftetes: Denn für die untersten Lohngruppen soll der Lohn quasi gedeckelt werden. Dabei hat die EVG von Anfang an gesagt, dass die Durchsetzung des Mindestlohns nur die Basis für weitere Erhöhungen sein kann. Dabei spricht alles dafür, dass ein Sockelbetrag – ähnlich wie beim öffentlichen Dienst – obendrauf kommt, plus eine prozentuale Erhöhung. Die DB will jedoch denen, die am wenigsten verdienen, nur eine begrenzte zusätzliche Erhöhung zugestehen.
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Die Tarifverhandlungen im Bahnsektor laufen seit Ende Februar. Es ist der dritte bundesweite Warnstreik, zu dem die EVG seither aufruft.
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Ist das DB-Angebot ein Test, ob die EVG eingebaute Fallstricke erkennen kann? Klar muss der Verhandlungskommission sein, dass die EVG die neue Offerte nicht akzeptieren kann. So wird ein weiterer Warnstreik provoziert. Sollen Schmerzgrenzen und Streikbereitschaft der Eisenbahner getestet werden? Richtig ist: Das alles gehört zu den Werkzeugen der Verhandlungstaktik. Doch Tarifkonflikte bei der Bahn sind eine besondere Sache. Pro Streiktag leiden Millionen von Berufspendlern unter ausgefallenen Zügen. Beide Seiten haben die Verpflichtung, dies bei jedem ihrer Schritte zu berücksichtigen. Deshalb sind jetzt Tricksereien ausgerechnet bei der Bezahlung von Beschäftigten aus den untersten Lohngruppen nicht mehr angemessen.