Medikamente ohne Zuzahlung kaufen – so geht es
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In der Apotheke müssen gesetzlich Versicherte häufig zuzahlen.
© Quelle: ABDA/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothek
Trotz Krankenkasse kann eine hartnäckige Erkrankung teuer sein. Denn zu Medikamenten oder Krankenhausaufenthalten müssen gesetzlich Versicherte etwas dazuzahlen. Für zehn Tage Krankenhaus fallen so 100 Euro an, ebenso viel kosten zehn höherpreisige Medikamente.
Vielleicht bekommen Sie aber eine Zuzahlungsbefreiung. Haben Sie schon mehr als 2 Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens zugezahlt, können Sie sich für den Rest des Jahres befreien lassen. Bei chronisch Kranken ist die Grenze bei einem Prozent.
Als chronisch Kranke mit niedrigerer Belastungsgrenze gelten unter anderem Menschen ab Pflegegrad 3, einem Grad der Behinderung ab 60 Prozent oder, vereinfacht gesagt, in längerer ständiger Arztbehandlung.
Ob auch Sie sich befreien lassen können, wissen Sie erst nach einem erfolgreichen Antrag, aber mit einem groben Überschlag kennen Sie zumindest die Euro-Grenze. Manche Krankenkassen haben auch einen Onlinerechner auf der Website. Genau gesagt, beziehen sich die Prozentangaben auf die „Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt“ Ihrer Familie.
Arbeitseinkommen, Renten, Miet- und Kapitaleinnahmen sowie Arbeitslosen- und Krankengeld zählen mit, auch die Ihres Ehepartners. Dagegen bleiben Kindergeld, Bafög, Pflege- oder Wohngeld außen vor. Unverheiratete müssen jeweils für sich rechnen. Für Ehepartner und Kinder dürfen Freibeträge abgezogen werden.
Wer also auf 20.000 Euro Jahreseinnahmen kommt, muss nicht mehr als 400 Euro zuzahlen, ein chronisch Kranker bis zu 200 Euro. Ein Verheirateter mit Kind hat 2023 rund 15.000 Euro als Freibetrag. Mit 20.000 Euro Einnahmen müsste er (und die anderen im Haushalt) schon ab 100 beziehungsweise 50 Euro keine weiteren Zuzahlungen mehr berappen.
Nun heißt es: Belege sammeln. Jetzt, wo erst der Januar um ist, können Sie noch gut loslegen. Den Antrag stellen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse, die hat auch das Formular. Auf den Belegen müssen Ihr Name, die konkrete Leistung, der Zuzahlungsbetrag, das Datum und der Name der Apotheke oder des Krankenhauses stehen.
Hendrik Buhrs ist Geldanlageredakteur bei „Finanztip“ und kümmert sich an dieser Stelle ums Haushalten. Weitere Tipps gibt er in seinen Ratgebern und dem wöchentlichen Newsletter (finanztip.de/newsletter). Alle bisherigen Kolumnenbeiträge finden Sie hier.