Gas sparen: Warum wir uns über die milden Temperaturen nur bedingt freuen können
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Fast wie ein verlängerter Sommer: Auch Ende Oktober kletterten die Temperaturen in einigen Teilen Deutschlands noch deutlich über 20 Grad.
© Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Liebe Leserinnen und Leser,
wenn ich an den zurückliegenden Oktober denke, dann habe ich sehr gemischte Gefühle. Einerseits genieße ich nach wie vor die milden Temperaturen und das wunderschöne Herbstwetter – die bunten Blätter, nahezu perfekt von der Sonne in Szene gesetzt. Ein Fest! Der diesjährige Oktober schickt sich an, der wärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnung zu werden. Positiver Nebeneffekt: Die Heizung habe ich bislang nicht einmal aufdrehen müssen.
Was für ein Glück angesichts von Gasknappheit und satten Preisen auf dem Energiemarkt. Wie stark Temperatur und Gasverbrauch voneinander abhängen, hat mein Kollege Johannes Christ sehr eindrücklich in Grafiken abgebildet. Demnach sind die derzeitigen Einsparungen beim Gas vor allem auf die milden Temperaturen zurückzuführen und weniger auf die Sparvorgaben der Bundesregierung.
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Klimawandel und Wetter
All das wäre eigentlich reichlich Grund zur Freude, wäre da nicht die permanente Sorge ums Klima. Inwiefern der Klimawandel für die aktuelle Wetterlage verantwortlich ist, damit hat sich mein Kollege Ben Kendal im Gespräch mit DWD-Meteorologe Andreas Friedrich beschäftigt. Dessen Fazit: Auch vor Jahrzehnten habe es immer mal wieder Tage im Oktober gegeben, die besonders warm waren – doch der Klimawandel sei an den teils milden bis sommerlichen Temperaturen der vergangenen Jahre nicht ganz unschuldig. „Auffällig ist die Häufung eines milden Oktobers. Früher gab es solche Ausreißer vielleicht alle zehn Jahre, heute kommen sie nahezu jährlich vor“, so der Wetterexperte.
Trotz allem, so viel ist klar, werden wir schon sehr bald die leichte Sommerbekleidung endgültig gegen Mantel und Pulli tauschen müssen. Statistiken der Bundesnetzagentur zeigen, dass der Gasverbrauch erfahrungsgemäß im November deutlich steigt. Denn dann sinken die Temperaturen für gewöhnlich so deutlich, dass viele Menschen die Heizung höher stellen. Und das ist gut so – wenngleich wir in diesem Jahr wohl etwas zaghafter am Thermostat drehen werden –, denn: Bei dauerhaften Temperaturen unter 19 Grad in Innenräumen wird es schnell kritisch, weil die Anfälligkeit für Infekte wie Erkältungen sich erhöht. „Das gilt gerade bei älteren Menschen, bei Menschen mit niedrigem Blutdruck und solchen, die sich wenig bewegen“, erklärt Heinz-Jörn Moriske, Direktor des Umweltbundesamts, im Gespräch mit meinem Kollegen Christian Wolf.
Also machen Sie es sich behaglich, so gut es eben geht dieser Tage.
Sie haben Anmerkungen und Fragen? Schreiben Sie uns gern an unbezahlbar@rnd.de!
Ihre
Carolin Burchardt
Tipp der Woche
Für viele Menschen ist es eine lästige, alljährliche Pflicht: die Steuerklärung. Folglich wird nur allzu häufig die Abgabefrist versäumt. In diesem Jahr war die Erklärung zum 31. Oktober fällig, in jenen Bundesländern, in denen der 31. Oktober ein Feiertag war, erst am 1. November. Der Verspätungszuschlag liegt bei 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer oder mindestens bei 25 Euro.
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Eine Frau bedient das Portal der deutschen Steuerverwaltungen, Elster.
© Quelle: Marijan Murat/dpa/Symbolbild
Wer Steuern zurückbekommt, kann laut vereinigter Lohnsteuerhilfe darauf hoffen, dass das Finanzamt ein Auge zudrückt und keinen Verspätungszuschlag einfordert, wie meine Kollegin Judith von Plato schreibt. Sogar diejenigen, die Steuern nachzahlen müssen, haben nicht zwangsläufig mit dem Zuschlag zu rechnen. Denn das liegt im Ermessen des zuständigen Finanzamts. Erst wenn die Steuerklärung nach 14 Monaten immer noch nicht nachgereicht wurde, wird der Zuschlag in jedem Fall fällig. Diejenigen, die die Frist verpasst haben, sollten sich also schnellstmöglich an die Erklärung setzen, damit keine weiteren Kosten anfallen.
Zahlen, bitte!
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die milliardenschwere Einmalzahlung für Gaskunden beschlossen. Konkret soll im Zuge der Soforthilfe im Dezember für Verbraucher die Pflicht entfallen, die vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten.
Die Bundesregierung rechnet einem Papier zufolge für die Soforthilfe mit Kosten von voraussichtlich 9 Milliarden Euro. Auf eine Besteuerung sei verzichtet worden, unter anderem wegen des Bürokratieaufwands.
Der entsprechende Gesetzentwurf zur Soforthilfe geht nun in die parlamentarischen Beratungen. Der Bundestag soll laut Papier am 10. und 11. November zustimmen, der Bundesrat am 11. November – dafür sei eine Sondersitzung notwendig.
Bis Anfang November sollen Verfahren und Regelungen für die Bestimmung der zu erstattenden Abschlagshöhe klar sein. Bis Mitte November sollen die Versorger die zu erstattende Abschlagssumme ermitteln. Bis zum 21. November sollen auf den Internetseiten der Erdgaslieferanten die Details der Dezembersoforthilfe bekannt sein. Zum 1. Dezember sollen die Versorger vom Staat die Erstattung der Abschläge bekommen.
Gut zu wissen
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Die gute Nachricht
Zum 1. November wurde das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angepasst. Als Folge ist es Grundversorgern von Strom oder Gas untersagt, beim Preis einen Unterschied zwischen Bestands- und Neukunden zu machen. Wegen der Energiekrise mussten Neukunden in Deutschland teils deutlich mehr für Energie in der Grundversorgung zahlen. Auch die Ersatzversorgung für Gas und Strom wird durch das veränderte Gesetz neu geregelt.
In der Ersatzversorgung landet automatisch, wer durch einen Anbieterwechsel oder Insolvenz des Versorgers plötzlich ohne Tarif dasteht. Nach drei vertraglosen Monaten in der Ersatzversorgung landen diese Personen automatisch in der Grundversorgung des regionalen Strom- und Gasversorgers.
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