Härtefallhilfen für Heizöl, Pellets und Holz: Was in den einzelnen Bundesländern gilt
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Wer mit Holzpellets oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizt, kann die Härtefallhilfe beantragen.
© Quelle: picture alliance / Zoonar
Berlin. Wer mit Öl, Holz oder Pellets heizt, ging bei den staatlichen Hilfen bislang leer aus. Strom- und Gaspreisbremse halfen nicht weiter. Im März einigten sich Bund und Länder auf Härtefallhilfen – die bislang aber teilweise noch nicht einmal beantragt werden können. Denn anders als bei den Preisbremsen gibt es keine automatische Erstattung. Wer mit sogenannten nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizt, muss sich selbst um die Hilfszahlung kümmern.
Der Zuschuss errechnet sich nach Referenzpreisen, die die Bundesregierung festgelegt hat. Für Heizöl liegt der bei 71 Cent pro Liter, für Holzpellets bei 24 Cent pro Kilogramm und für Scheitholz bei 85 Euro pro Raummeter. Außerdem kann die Hilfe für Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Kohle und Koks beantragt werden. Liegt der Preis des jeweiligen Heizmittels 2022 mindestens doppelt so hoch wie der Referenzpreis, besteht ein Anspruch auf die Hilfe. Die Regierung erstattet 80 Prozent der Mehrkosten, aber höchstens 2000 Euro. Hilfen von weniger als 100 Euro werden nicht ausbezahlt.
Einen Antrag stellen können alle Privathaushalte, die zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 einen der betroffenen Energieträger geliefert bekommen haben. Als Nachweis gelten eine Rechnung und ein Zahlungsbeleg. Mieterinnen und Mieter können keinen Antrag stellen, das muss die Vermieterin oder der Vermieter übernehmen.
Die Bundesländer sollen das Geld auszahlen – und haben dafür unterschiedliche Möglichkeiten und Ausnahmen geschaffen. Auf welcher Website und ab welchem Datum die Härtefallhilfe beantragt werden kann, zeigt die folgende Übersicht.
Diese Regeln gelten in Ihrem Bundesland:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg kann die Härtefallhilfe für Privathaushalte seit dem 8. Mai beantragt werden. Es gibt ein Portal mit Onlineformular, das auch weitere Bundesländer nutzen und das von Hamburg zur Verfügung gestellt wird. Sich durch den Antrag zu klicken dauert rund 10 bis 15 Minuten. Je nach Zahl der Anträge kann die Bearbeitung rund sechs Wochen dauern. Es besteht außerdem die Möglichkeit, den Antrag auszudrucken und einzureichen. In diesem Fall wird die Bearbeitung aber „deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen“, wie das Umweltministerium Baden-Württemberg schreibt.
In Baden-Württemberg kann nicht nur das Liefer- sondern auch das Bestelldatum der Energieträger herangezogen werden: Wenn es zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 liegt und die Lieferung bis zum 31. März 2023 erfolgt ist, ist man für den Zuschuss berechtigt.
Bayern
In Bayern können Anträge ab dem 15. Mai gestellt werden, wie das dortige Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales schreibt. Das Bundesland beteiligt sich nicht an der gemeinsamen Plattform anderer Länder und wird ein eigenes Portal starten. Für den Antrag wird in Bayern ein Elster-Zertifikat notwendig sein. Wer das noch nicht hat, kann es jetzt schon beantragen.
Auch in Bayern ist nicht nur das Lieferdatum maßgeblich. Berücksichtigt werden Bestellungen zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022, wenn die Lieferung bis zum 31. März 2023 erfolgt ist.
Berlin
In Berlin gibt es die Möglichkeit für Hilfen schon länger: Seit dem 31. Januar kann die Berliner Heizkostenhilfe beantragt werden. Möglich sind Anträge noch bis zum 20. Oktober 2023. Online gibt es ein Formular auf der Seite der Investitionsbank Berlin.
In Berlin gelten besondere Bedingungen: Anderswo können nur Rechnungen bis zum 1. Dezember eingereicht werden, in Berlin wird hingegen der Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 berücksichtigt. Die Rechnung muss allerdings per Überweisung beglichen worden sein, nicht bar. Außerdem gelten in Berlin andere Referenzpreise, deren Überschreitung auch nur 70 und nicht 80 Prozent höher liegen muss für die Hilfen. Besonders deutlich werden die Unterschiede bei Kohlerechnungen: In Berlin ist man ab einem Preis von 17 Cent pro Kilo antragsberechtigt, in anderen Bundesländern erst ab 72 Cent.
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Brandenburg
Brandenburg hat sich dem Hamburger Portal angeschlossen. Seit dem 8. Mai kann online die Härtefallhilfe beantragt werden. Das brandenburgische Wirtschaftsministerium hat keine Ausnahmen von den bundesweiten Regeln beschlossen.
Bremen
Seit dem 2. Mai können in Bremen die Zuschüsse beantragt werden. Der Stadtstaat hat sich dem Hamburger Onlineportal angeschlossen, auch die Bearbeitung übernimmt Hamburg. Ein Papierantrag ist ebenfalls möglich, wird aber eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Ausnahmen von den bundesweiten Regeln gibt es in Bremen nicht.
Hamburg
Hamburg hat ein eigenes Onlineformular entwickelt und stellt dieses 13 weiteren Bundesländern zur Verfügung. Seit dem 2. Mai sind Anträge möglich. Die Bearbeitungszeit dauert rund sechs Wochen, Anträge, die auf Papier eingehen, werden nach noch längerer Zeit entschieden. In Hamburg sind keine Ausnahmen von den bundesweiten Regeln vorgesehen.
Hessen
Seit dem 4. Mai können Verbraucherinnen und Verbraucher die Härtefallhilfe beantragen. Auch Hessen hat sich dem Hamburger Onlineportal angeschlossen. In Hessen gilt die Ausnahme, dass das Bestelldatum herangezogen werden kann. Es muss zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 liegen und die Lieferung muss bis zum 31. März 2023 erfolgt sein.
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern hat das Verfahren an Hamburg abgegeben: Auf dem dortigen Onlineportal können die Hilfen seit dem 4. Mai beantragt werden. Auch die Bearbeitung der Anträge übernimmt Hamburg. Ausnahmen von den bundesweiten Regeln gibt es nicht.
Niedersachsen
Niedersachsen ermöglicht die Anträge seit dem 4. Mai. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen dafür das Hamburger Onlineportal mitbenutzen. Der Stadtstaat übernimmt auch die Bearbeitung der Anträge. In Niedersachsen gelten keine Ausnahmeregelungen.
Nordrhein-Westfalen
Als letztes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen am 16. Mai angekündigt, die Antragsverfahren zu starten. In einem ersten Schritt können Haushalte, die selbst die Feuerstätte betreiben, den Antrag stellen. Für Vermieterinnen und Vermieter wird die Möglichkeit erst später geöffnet. Das Land hat ein eigenes Onlineportal gestartet. Für den Antrag wird ein Elster-Zertifikat oder eine Bund‑ID benötigt.
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz hat sich anderen Bundesländern angeschlossen und lässt die Beantragung der Härtefallhilfe über das Hamburger Onlineportal laufen. Seit dem 8. Mai ist es freigeschaltet. Rheinland-Pfalz hat außerdem eine eigene Infoseite zur Heizkostenhilfe gestartet. Ausnahmen von bundesweiten Regeln gibt es in den Bundesland nicht.
Saarland
Im Saarland kann der Zuschuss seit dem 8. Mai beantragt werden. Online geht das über das Portal, das Hamburg entwickelt hat. Ein schriftlicher Antrag ist ebenfalls möglich, wird aber mehr Zeit in Anspruch nehmen. Im Saarland gelten keine Ausnahmeregelungen.
Sachsen
Seit dem 8. Mai können sächsische Privathaushalte die Härtefallhilfe beantragen. Das läuft über das Hamburger Onlineportal. In Sachsen gibt es keine Ausnahmen von den bundesweiten Regeln.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt kann der Zuschuss seit dem 4. Mai beantragt werden. Online ist das über das Hamburger Portal möglich. Schriftliche Anträge können ebenfalls beantragt werden, benötigen aber eine längere Bearbeitungszeit. In Sachsen-Anhalt gelten keine Ausnahmeregelungen.
Schleswig-Holstein
Die Härtefallhilfe in Schleswig-Holstein kann seit dem 4. Mai beantragt werden. Sowohl Antrag als auch Bearbeitung laufen über das Hamburger Portal. Online ist mit einer Bearbeitungszeit von sechs Wochen zu rechnen, schriftlich länger. Schleswig-Holstein hat keine Ausnahmen von den bundesweiten Regeln beschlossen.
Thüringen
Thüringen ermöglicht Anträge auf Härtefallhilfe seit dem 8. Mai. Das Bundesland hat sich dem Hamburger Onlineportal angeschlossen. Thüringen ermöglicht keine Ausnahmeregelungen.