Mehrweg wird Pflicht: Was sich bei Take-away-Speisen ab 2023 ändert
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Restaurants müssen demnächst Mehrwegverpackungen für ihre Speisen anbieten.
© Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa
Berlin. Wer Essen bestellt oder vom Restaurant abholt, kennt es: Neben Nudeln, Sushi und Co. gibt es vor allem eines zum Mitnehmen: Verpackung, die später im Müll landet. Zwar gibt es dafür mittlerweile schon Vorgaben – etwa dürfen Essensbehälter kein Styropor mehr enthalten. Doch ab Januar kommt noch eine Änderung hinzu.
Dann müssen Restaurants, Lieferdienste und Caterer neben Einwegbehältern auch Mehrwegalternativen anbieten. Wer also Essen zum Mitnehmen bestellt, hat künftig die Wahl: Ab 2023 dürfen Kundinnen und Kunden darauf bestehen, ihr Gericht in einem Behälter zu bekommen, den sie wieder zurückgeben können. Das müssen sie natürlich nicht tun – das Lokal muss es aber ermöglichen.
Müssen alle Restaurants das anbieten?
Ausgenommen sind kleine Betriebe wie Imbissbuden mit höchstens fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Für sie gilt diese Vorgabe nicht. Allerdings soll es Kunden und Kundinnen dort ermöglicht werden, Speisen und Getränke in mitgebrachte Behälter abgefüllt zu bekommen.
Hintergrund ist, dass Abfälle vermieden und die Umwelt geschont werden soll. Seit 2022 gilt bereits eine Pfandpflicht für alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff sowie Getränkedosen. Ab 2023 schreibt das Verpackungsgesetz jetzt die Mehrwegbehälter für To-go-Essen vor. Laut der Bundesregierung entsteht täglich tonnenweise Verpackungsmüll durch Take-away-Einwegverpackungen. Dabei habe sich beispielsweise im Bereich der Kaffeebecher schon ein System der Wiederverwendung etabliert. Jetzt kommt der nächste Schritt.
Essen in Mehrwegbehälter darf nicht mehr Geld kosten
Gastronomen bereiten sich derzeit darauf vor, ihren Gästen ab Januar die Mehrwegvariante anzubieten. Wie sie das tun, bleibt ihnen überlassen. Beispielsweise könnten sie sich mit anderen Betrieben zusammenschließen. Laut dem Umweltbundesamt dürfen sie für Speisen in der Mehrwegverpackung nicht mehr Geld verlangen, können aber ein „angemessenes“ Pfand erheben.
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Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) warnt allerdings davor, dass die Umstellung für die Branche mit viel Aufwand und Kosten verbunden sei. Für die allermeisten Betriebe bedeute das zusätzliche Belastungen, sagte eine Sprecherin dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Laut dem Dehoga werde das Thema Abfallvermeidung und die Minimierung von Plastik in vielen Betrieben bereits großgeschrieben. Viele würden schon auf Einwegartikel verzichten und auf Alternativen zu Plastik setzen. „Auch immer mehr Verbraucher sind sensibilisiert für den fortschreitenden Klimawandel und die damit verbundenen Aspekte der Nachhaltigkeit“, so die Sprecherin. Gäste würden zunehmend auf Umweltstandards achten und konkret nachfragen.
EU will Verpackungsmüll eindämmen
Der Dehoga Hessen hat gemeinsam mit dem dortigen Umweltministerium ein Merkblatt herausgegeben, an dem sich Gastronomen und Gastronominnen nun orientieren können. Dort wird präzisiert, dass neben Restaurants auch der Lebensmitteleinzelhandel gefragt sein kann: Etwa wenn Betriebe Salatstationen, Kaffee- oder Sushibars oder heiße Theken haben. „Dies gilt auch, wenn die Abgabe der Speisen in Selbstbedienung stattfindet“, heißt es.
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Wie lebt es sich als achtmilliardster Mensch auf der Erde?
Am 15. November leben acht Milliarden Menschen auf der Erde. So lautet die Prognose der UN. In was für eine Welt wird der achtmilliardste Mensch hineingeboren? Wie wird er aufwachsen, arbeiten, welche Herausforderungen kommen auf ihn zu? Vier Szenarien aus vier verschiedenen Ländern.
Zwar prescht Deutschland mit seinem Verpackungsgesetz jetzt vor und führt die Mehrwegpflicht bei Take-away-Speisen schon ab Januar ein. Doch gleichzeitig gibt es aus Brüssel ähnliche Bestrebungen. Erst am Mittwoch beschäftigte sich EU-Kommission mit einer neuen Verpackungsverordnung und stellte Pläne für die kommenden Jahre vor. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) betonte, dass viele der vorgeschlagenen Regelungen in Deutschland bereits Praxis seien. Allerdings brauche es ein Umsteuern – auch auf europäischer Ebene. Die EU‑Pläne sehen beispielsweise noch vor, dass es bis 2030 keine Minishampooflaschen in Hotels mehr geben soll. Außerdem sollen Cafés und Coffeeshops künftig keine Getränke mehr in Einwegbechern ausgeben, wenn die Kunden sie vor Ort trinken.