Geld für Uhren, Schmuck und Gold: So funktioniert das Geschäft mit der Pfandleihe
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Geld für Gold, Schmuck und Uhren: Wie das Geschäft funktioniert.
© Quelle: Bernd Weißbrod/dpa
Das letzte Kostbare hergeben und dann noch von zwielichtigen Typen in schmierigen Stuben über den Tisch gezogen werden – so oder so ähnlich stellen sich viele Menschen die Pfandleihe vor. Das Gewerbe habe immer noch den Ruf, unseriös zu sein, schreibt Dennis Beckmann vom Kultur- und Stadthistorischen Museum Duisburg in seinem Promotionsprojekt „Pfandleiher in Deutschland – Erzählte Identität“. Sein Fazit: alles Vorurteile.
Pfandleihhäuser gibt es bundesweit in mehr als der Hälfte aller Landkreise und kreisfreien Städte, in wohlhabenden Gegenden ist die Dichte größer als in ärmeren. Die meisten Leihhäuser leben laut Beckmann von Stammkundschaft aus unterschiedlichen Schichten und mit verschiedensten Hintergründen.
Smartphones und Kameras werden nicht gerne genommen
Im Pfandleihhaus kann man Wertgegenstände wie Schmuck, Tafelsilber, Werkzeuge, hochwertige Markenkleidung, antike Möbel oder Musikinstrumente in Zahlung geben und ein Darlehen bekommen. Elektronische Geräte wie Smartphones oder Kameras werden oft nicht so gern genommen, weil sie schnell an Wert verlieren.
Wie hoch der ausgezahlte Geldbetrag ausfällt, liegt im Ermessen des Pfandleihers. Bei Schmuck orientiert er sich am aktuellen Gold- und Silberpreis. In der Regel bekommen Kundinnen und Kunden zwischen 50 und 80 Prozent des geschätzten Geldwerts. Wer mit der angebotenen Summe nicht einverstanden ist, kann auch versuchen zu verhandeln.
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„Der Pfandleiher kann nicht den realen Wert geben, weil er auch damit rechnen muss, dass der Kunde den Gegenstand nicht mehr auslösen will oder kann“, erklärt Wolfgang Schedl vom Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes. In dem Fall müsste der Pfandleiher versuchen, das ausgezahlte Geld über die Versteigerung des Gegenstands zurückzubekommen. Mehr als 90 Prozent der Kundinnen und Kunden holen laut Schedl ihre Sachen aber wieder ab.
Ein Pfandkreditvertrag muss mindestens drei Monate lang gültig sein
Die Pfandleiherverordnung gibt vor, dass ein Pfandkreditvertrag mindestens drei Monate lang gültig sein muss, dazu gibt es einen Monat Karenzzeit. Nach spätestens vier Monaten muss das Pfand also ausgelöst oder aber der Vertrag verlängert werden. Eine Auslösung vor Ablauf dieser Frist ist jederzeit möglich.
Wird ein Pfand nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit ausgelöst, muss es durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer oder einen Gerichtsvollzieher versteigert werden. Bis zum Tag vor der anberaumten Versteigerung bleibt jedoch die Möglichkeit bestehen, das Pfand doch noch zu verlängern oder auszulösen.
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© Quelle: dpa
Anders als in der amerikanischen Praxis geht in Deutschland ein Pfand nicht ins Eigentum des Pfandleihers über. Stattdessen bekommt er nach der Versteigerung nur die Summe, die ihm der Kreditnehmer noch schuldet. Alles, was darüber hinaus geht, steht dem Kreditnehmer zu. Dieser kann das Geld innerhalb von zwei bis drei Jahren beim Leihhaus einfordern. Andernfalls wird die Summe an den Staat abgeführt.
Auch Onlinepfandhäuser nehmen Wertgegenstände an
Wer nicht vor Ort in ein Pfandhaus gehen möchte, kann im Internet Kontakt aufnehmen. Onlinepfandhäuser nehmen im Prinzip die gleichen Wertgenstände an, solange sie verschickt werden können. Über das Kontaktformular der Webseite wird der Gegenstand detailliert beschrieben, danach macht das Pfandhaus ein unverbindliches Angebot. Manche Pfandleiher holen das Pfand persönlich zu Hause ab, andere lassen es sich per Post zuschicken. Erst dann folgt ein verbindliches Angebot. Stimmt der Kreditnehmer zu, wird das Geld per Paypal oder direkt auf das Bankkonto überwiesen.
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„Pfandleihe ist ein Instrument, mit dem man sehr kurzfristig und unbürokratisch Geld bekommt“, sagt Maximilian Heitkämper von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wirtschaftliche und finanzielle Verhältnisse interessieren nicht, es gibt keine Bonitätsprüfung und weder Schufa-Abfrage noch -Eintrag. Allein entscheidend ist der Wert des beliehenen Gegenstands, der dem Kunden oder der Kundin zudem tatsächlich gehören muss.
Experte rät zur Vorsicht
Dennoch rät Heitkämper zur Vorsicht: Pfandleihe könne gefährlich werden für denjenigen, der sich nicht damit beschäftige. Welche Konditionen man am Ende bekomme, hänge auch davon ab, wie sehr man Angebote miteinander vergleiche und in Verhandlung gehe. Allgemeingültige Wertlisten gibt es außer bei Edelmetallen nicht.
Und man sollte sicher sein, dass es wirklich mit einer kurzfristigen Überbrückung getan ist. Denn wer sein Pfandgut nicht zurückholen kann, hat es unter Umständen weit unter Wert weggegeben. Und wer den Kredit verlängern will, zahlt extreme Zinsen: Bei einer Verlängerung auf ein Jahr machen die Kosten für den Kredit fast 40 Prozent der Darlehenssumme aus.